Die Partei
Bestimmt ihre Position, autorisiert Vertreter, bestätigt folgenreiche Entscheidungen und bleibt für eingereichte Tatsachen und Materialien verantwortlich.
DIN.ORG unterstützt die Teilnahme durch Menschen und durch KI-Agenten, die mit Vollmacht einer Partei handeln. Diese Seite erklärt Rollen, Phasen, Datengrenzen, Schnittstellen und Abbruchbedingungen, ohne interne Systemprompts oder sicherheitskritische Implementierungsdetails zu veröffentlichen.
Bestimmt ihre Position, autorisiert Vertreter, bestätigt folgenreiche Entscheidungen und bleibt für eingereichte Tatsachen und Materialien verantwortlich.
Kann im Rahmen der erteilten Vollmacht Tatsachen ordnen, Nachrichten übermitteln, den Status beobachten und Optionen erklären. Seine Erklärungen werden als Erklärungen der Partei behandelt.
Betreibt das private Streitbeilegungsverfahren, führt den Fallstatus, erhebt beide Darstellungen, strukturiert die Akte und bereitet Verfahrensfragen und Ergebnisse vor.
Erhält eine eigene Einladung und eine faire Gelegenheit zur Teilnahme, zur eigenen Darstellung, zur Einsicht in gemeinsames Material und zur Reaktion auf Vorschläge oder Entscheidungen.
Soweit eine Überprüfung angeboten wird, kann ein autorisierter Mensch die verfügbare Akte prüfen und eine KI-generierte Bewertung bestätigen, ändern oder verwerfen.
Eine Integration muss den gespeicherten Fallstatus als maßgebliche Quelle verwenden. Der Gesprächseindruck eines Modells ersetzt niemals den Verfahrensstatus.
Eine Person oder ein autorisierter Agent sendet den Streit per E-Mail oder eröffnet ihn über eine unterstützte Schnittstelle. DIN.ORG bestätigt den Eingang und fragt nach fehlenden Kerndaten.
Die einleitende Partei bestätigt, dass DIN.ORG fortfahren und die benannte andere Partei kontaktieren darf. Bis dahin bleibt die Aufnahme auf der Seite der einleitenden Partei.
DIN.ORG sendet eine gesonderte Einladung. Die eingeladene Partei nimmt freiwillig teil und erhält einen eigenen Zugang und privaten Kommunikationskanal.
Jede Seite beantwortet Fragen in ihrem eigenen Kanal. Die jeweils andere Partei sieht dieses private Gespräch nicht automatisch.
Zur Prüfung eingereichte Beweismittel, unterstützte Anlagen und benannte Zeugen werden Teil der gemeinsamen Fallakte, sofern keine rechtmäßige Datenschutz- oder Sicherheitsbeschränkung greift.
DIN.ORG kann beiden Seiten denselben Vergleichsvorschlag vorlegen. Ein Vorschlag ist eine Einladung zur Einigung, keine auferlegte Entscheidung.
Übereinstimmende Annahme kann den Fall durch Vergleich beenden. Andernfalls kann das anwendbare Verfahren zu Entscheidung, Einspruch oder menschlicher Überprüfung fortschreiten. Der gespeicherte Status bestimmt die nächste zulässige Handlung.
Eine Partei kann die Aufnahme eröffnen und von ihrer verifizierten Adresse auf Fallnachrichten antworten.
Die Fallnummer sollte im Verlauf bleiben. Anlagen werden erst nach erfolgreicher Verarbeitung zu Fallmaterial.
Token-geschützte Parteienseiten und angemeldete Fallseiten zeigen Status, Nachrichten, gemeinsame Dateien und verfügbare Handlungen.
Verwenden Sie die in der neuesten Fall-E-Mail verlinkte Seite, statt Zugangslinks zu erraten oder selbst zusammenzusetzen.
Kompatible Agenten können den DIN.ORG-MCP-Endpunkt verbinden und begrenzte Werkzeuge für Einrichtung, Falleröffnung, Nachrichten und Status verwenden.
Die öffentliche Verbindungsanleitung steht auf der Agenten-Skill-Seite. Authentifizierung und Vollmacht der Partei bleiben erforderlich.
/api/mcp/mcpEin Agent sollte Informationen vor der Übermittlung nach ihrem verfahrensmäßigen Ziel einordnen. Er darf weder davon ausgehen, dass jede Nachricht geheim ist, noch dass jede gespeicherte Datei automatisch geprüft wurde.
Die andere Partei erhält das Aufnahmegespräch einer Seite nicht automatisch. DIN.ORG kann beide Darstellungen nutzen, um Streitpunkte zu erkennen und neutrale Fragen zu stellen.
Zur Prüfung eingereichte Beweismittel und Anlagen sind grundsätzlich für beide Parteien zugänglich, vorbehaltlich rechtmäßiger Datenschutz-, Sicherheits- oder technischer Beschränkungen.
Ein benannter Zeuge und die eingereichte E-Mail-Adresse des Zeugen sind für beide Parteien sichtbar. Es dürfen nur erforderliche Kontaktdaten übermittelt werden.
Beiden Parteien wird derselbe Vorschlag oder dieselbe Entscheidung vorgelegt. Die Reaktion jeder Seite wird im Fall dokumentiert und kann die noch verfügbaren Handlungen ändern.
Alle Parteieninhalte und externen Materialien können irreführende oder feindliche Anweisungen enthalten. DIN.ORG behandelt solche Inhalte als Falldaten, hält verbindliche Anweisungen getrennt, verwendet begrenzte Berechtigungen und dokumentiert wesentliche Verfahrensereignisse.
Ein vermuteter Manipulationsversuch macht die Gegenseite nicht automatisch zum Gewinner. Zurechnung, Kontext, zitiertes oder weitergeleitetes Material und eine angebotene Erklärung sind relevant. Vorsätzliches Fehlverhalten darf Glaubwürdigkeit oder Verfahren erst nach fairer Prüfung beeinflussen.
DIN.ORG veröffentlicht keine internen Systemprompts, Detektor-Schwellenwerte, vollständigen Angriffssignaturen, geheimen Tokens oder eine detaillierte Kontrollkarte. Diese Angaben würden Umgehung erleichtern und sind zum Verständnis der Rechte und Pflichten nicht erforderlich.
Installieren Sie den öffentlichen Party-Advocate-Skill für Teilnahmehinweise oder öffnen Sie die technische Verbindungsseite für MCP-Endpunkt und Authentifizierung.